Reisemängel reklamieren – Checkliste und Fristen
Urlaubszeit ist die schönste Zeit – meistens zumindest. Leider gibt es bei Pauschalreisen immer wieder Reisemängel, die zu reklamieren sind. Dabei sind bestimmte Fristen einzuhalten und gewisse Schritte müssen durchgeführt werden. Daher hier ein Überblick, wie Urlauber, die Reisemängel reklamieren möchten, ihr Reiserecht durchsetzen können – auch wenn wir keine Garantie auf Erfolg geben können.
Was sind Reisemängel
Es gibt keine offizielle Definition des Wortes Reisemangel. Gerichte sehen es als Reisemangel an, wenn eine versprochene Leistung nicht erbracht wird und wenn dies eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt.
Einen guten Überblick, welche Reisemängel man reklamieren kann und wie viel Prozent des Reisepreises zurückerstattet werden kann, bietet die „Frankfurter Tabelle„. Zwar fällen Gerichte immer Einzelentscheidungen, aber eine gute Orientierung bietet die Tabelle schon. Wichtig ist bei den Reisemängeln, dass die Leistungen, die reklamiert werden sollen, versprochen wurden. Aber auch Ungeziefer, Dreck oder Lärm im Hotel stellen Reisemängel dar.
Generell lassen sich die Reisemängel in folgende Gruppen aufteilen:
- Mängel bei der Unterkunft
- Mängel bei der Verpflegung
- Mängel beim Transport
- sonstige Mängel
Beispiele für Reisemängel – reklamiere das Folgende
Du hast ein Hotelzimmer mit Meeresblick gebucht. Das heißt übrigens, dass du irgendwie das Meer sehen kannst, auch über Häuserfronten hinaus. Liegt ein Zimmer jedoch mit Blick auf Berge, ohne auch nur den Hauch eines Meeres zu sehen, kannst du lt. Frankfurter Tabelle 5 – 10 % des Reisepreises zurückverlangen.
Sind im Hotelrestaurant Geschirr und Besteck regelmäßig verdreckt, kannst du 10 – 15 % des Reisepreises zurückverlangen.
Hat man dir den Transport vom Flughafen oder Bahnhof zum Hotel versprochen und holt man dich nicht ab, dann kannst du die Kosten des selbst organisierten Transportes (Taxi etc.) zurückverlangen.
Enthielt die Hotelbeschreibung die Ausstattung mit Tennisplätzen, sind diese aber nicht vorhanden bzw. nicht bespielbar, kannst du lt. Frankfurter Tabelle 5 – 10 % des Reisepreises zurückverlangen.
Bist du der Meinung, dass es in deinem Hotel zu laut ist, solltest du ein genaues Lärmprotokoll führen. Dabei nicht nur das Datum, sondern auch Uhrzeiten notieren. Bei Lärmbelästigungen in der Nacht kannst du bis zu 40 % des Reisepreises zurückverlangen.
Das sind nur Beispiele, wenn du einen Blick in die Frankfurter Tabelle wirfst, findest du noch mehr Reisemängel, die du reklamieren kannst. Die Frankfurter Tabelle findest du z. B. hier: http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm
Checkliste Reisemängel reklamieren & Frist
Du bist der Meinung, dass du Reisemängel reklamieren müsstest, solltest du eine bestimmte Vorgehensweise einhalten. Es gibt zwar keine Garantie darauf, dass du eine Entschädigung bekommst, die Checkliste hilft aber, nichts zu vergessen.
- Reiseprospect und Reisebestätigung aufbewahren – sie sind ja die Grundlage für deine Reklamation
- Vor Ort unverzüglich und schriftlich die Reiseleitung informieren
- Mängelanzeige schriftlich bestätigen lassen
- Ist kein Ansprechpartner vor Ort, die Mängelanzeige direkt an den Reiseveranstalter faxen oder per Einschreiben schicken
- Reisemängel mithilfe von Fotos, Videos dokumentieren, Zeugen finden und Name, Anschrift und Telefonnummer notieren
Es ist wichtig, dass spätestens einen Monat nach dem vertraglichen Reiseende Reisemängel reklamiert werden. Adressat deiner Ansprüche ist der Reiseveranstalter.
Zunächst musst du aber deine Mängelanzeige vor Ort stellen.
Mängelanzeige vor Ort – Reisemängel reklamieren
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie eine Mängelanzeige auszusehen hat. Du solltest sie vor Ort wie folgt erstellen:
- Name und Anschrift des Reiseveranstalters
- Name der Reiseleitung beziehungsweise des Beauftragten des Reiseveranstalters
- Hotel und Hotelanschrift/Zimmernummer
- Transportunternehmen
- Datum und Uhrzeit der Beanstandung
- Leistungsbeschreibung im Prospekt, Reisebestätigung und Zusatzvereinbarung, falls festgelegt
- Art und Zeitpunkt der Mängel
- Beweise (Fotos, Videos, Zeugen)
Hier findest du einen Vordruck für eine Mängelanzeige vor Ort: https://frag-doch-mich.de/wp-content/uploads/2017/07/vor-ort-reisemaengel-reklamieren-vordruck.pdf
Reisemängel reklamieren nach dem Urlaub
Wenn deine reklamierten Reisemängel vor Ort nicht behoben wurden, musst du mit einer Frist von einem Monat nach Reiseende deine Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Dein Schreiben an den Reiseveranstalter solltest du per Einschreiben schicken und es sollte folgendes enthalten:
- Den Betreff: Reisemängel – Geltendmachung einer Minderung (§ 651d BGB)
- Details zu deiner Buchung: Reise nach; Reisezeitraum, Buchungsnummer
- Die Aussage, dass die Reise Mängel hatte und detailliert auflisten, was du reklamierst
- Auf die Mängelanzeige vor Ort hinweisen und darauf, dass der Reisemangel nicht beseitigt wurde
- Erklären, dass du den Reisepreis um x Prozent minderst und die genaue Summe in Euro auflisten
- Eine Erstattung des Betrages einfordern mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen
- Deine Bankverbindung
- Im Falle der Nicht-Bezahlung rechtliche Schritte vorbehalten
In Kopie fügst du deine Mängelanzeige bei, die du vor Ort gestellt hast.
Für den Prozentsatz der Minderung nimmst du die Angaben aus der Frankfurter Tabelle. Bei unstrittigen Reisemängeln solltest du vorerst keinen Anwalt einschalten und das Schreiben alleine aufsetzen. Es ist in diesem Fall unwahrscheinlich, dass die Anwaltskosten ersetzt werden.
Reagiert der Reiseveranstalter nicht oder lehnt deine Forderungen ab, kannst du innerhalb von 2 Jahren Klage einreichen. Einige Reiseveranstalter verkürzen die Verjährungsfrist auf 1 Jahr, daher Reiseunterlagen und AGBs studieren.
Eine Auflistung von Gerichtsurteilen findest du auch in der Kemptener Tabelle. Du findest sie hier: http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20Tab%204-2015.pdf
Reisemängel reklamieren bei individuellen Reisen
Auch wenn du deinen Urlaub individuell buchst, kannst du bestimmte Reisemängel reklamieren. Dazu gehören zum Beispiel Flugverspätungen bei Flugreisen. Dabei ist nicht ein verspäteter Abflug, sondern die verspätete Ankunft gemeint. Es gelten folgende Bestimmungen gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004
- Ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline Snacks und Getränke bereitstellen
- Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es einen Anspruch auf Entschädigung
- Bei Flügen bis 1.500 Kilometer 250 Euro
- Bei Flügen zwischen 1.500 km bis 3.500 km 400 Euro
- Bei Flügen ab 3.500 Kilometer 600 Euro
Gibt es außergewöhnliche Umstände muss die Fluggesellschaft jedoch nicht zahlen. Dazu zählen wetterbedingte Verspätungen.
Wie auch bei Pauschalreisen gilt es bei Flugreisen die Verspätungen genau zu dokumentieren. Dazu gehört es, sich die verspätete Ankunft vom Flugpersonal bestätigen zu lassen, mit anderen Fluggästen Kontaktdaten austauschen und Quittungen für Hotelübernachtungen, Essen und Trinken aufbewahren.
Wenn du in deinem selbstgebuchten Hotel Reisemängel reklamieren willst, solltest du das direkt an der Rezeption machen. Hier wird es dann eher auf Beseitigung des Mangels hinauslaufen. Will man dir an der Rezeption nicht weiterhelfen, verlange Vorgesetzte zu sprechen.
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Bildquelle: unsplash.com / @rktkn