Wo liegen die Unterschiede im Einwanderungsrecht in Deutschland und den USA?

Es vergeht kein Tag, an dem nicht in den Zeitungen oder Nachrichten irgendetwas über das Flüchtlingsthema berichtet wird. Die hieraus entstehenden Diskussionen sind längst aus den Fugen geraten und selbst Politiker stoßen Sätze heraus, die nicht einmal mehr das Niveau der Bierdeckel eines Stammtisches haben. Was aber in den Medien häufig zu kurz kommt, ist das tatsächliche Einwanderungsrecht. Wer kann denn aus dem Stegreif sagen, wie, wann und unter welchen Umständen nach Deutschland eingewandert werden kann? Und wie sieht es im Vergleich in einem Land aus, das sich jetzt auf Biegen und Brechen zuvorderst sieht und ein Einwanderungsgesetz hat? Dieser Artikel schaut sich das Thema einmal an.

Abbildung 1: Die USA verfügt über ein Einwanderungsgesetz und klare rechtliche Bestimmungen – doch wie sieht es in Deutschland aus?

Wie kann man nach Deutschland einwandern?

Wird Deutschland betrachtet, muss bei der Einwanderung zuerst unterschieden werden, aus welchem Land der Einreisende überhaupt kommt. Denn innerhalb der EU herrscht Reisefreiheit. So wie sich jeder Deutsche entscheiden kann, dass das Leben auf Mallorca fortan für ihn geschaffen ist, kann auch jeder Spanier beschließen, sich in München niederzulassen. Dabei wird auch kein Unterschied gemacht, aus welchem EU-Land der Einreisende stammt. Trotzdem gelten hier Regeln:

  • Aufenthaltsdauer – Unionsbürger dürfen nur länger als drei Monate in dem Land bleiben, wenn sie einer Arbeit nachgehen, eine Arbeit suchen oder ausreichend Geld haben, um sich selbst zu versorgen.
  • Arbeitserlaubnis – diese ist innerhalb der EU für EU-Bürger immer gegeben.
  • Sozialleistungen – diese werden erst nach fünf Jahren Aufenthalt genehmigt.

Anders sieht es bei Einwanderern aus, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und somit nicht unter das Freizügigkeitsgesetz fallen. Für die Personen gibt es jedoch kein Einwanderungsgesetz, da Deutschland keines hat. Stattdessen gilt das Asylrecht, welches kompliziert, umständlich und zum Teil völlig überholt ist. Es besagt:

  • Visum – zur Einreise ist immer ein Visum erforderlich, welches vom Heimatland aus beantragt werden muss. Es gibt Kurzzeitvisa, die für drei Monate gültig sind und Langzeitvisa. Wer nach Deutschland einreisen und hier arbeiten möchte, der benötigt ein Arbeitsvisum.
  • Aufenthaltstitel – um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können, muss ein Aufenthaltstitel ausgestellt werden. Dieser gestattet es, eine Arbeit aufzunehmen. Der Titel wird nur ausgestellt, wenn gewisse Voraussetzungen bestehen.
  • Daueraufenthalt – ein Anspruch hierauf besteht, wenn bereits fünf Jahre lang ein Aufenthaltstitel vorliegt. Auch hier müssen wieder Voraussetzungen gegeben sein.
  • Flüchtling – wer als Flüchtling in die EU gelangt, der muss am ersten EU-Ort registriert sein, hier müsste auch das Asylverfahren durchgeführt werden. Für die Anerkennung müssen wieder Voraussetzungen gegeben sein: Kriegsflüchtling, politische/religiöse Verfolgung usw.

Wie kann man in die USA einreisen?

Wer sich die Informationsseiten der deutschen Einwanderungsbehörde ansieht, gibt ob der Unübersichtlichkeit wohl direkt auf. Da ist es doch wesentlich einfacher, in einen Staat einzureisen, der ein klares und deutliches Einwanderungsgesetz hat? Zumindest wird bei der USA schnell deutlich, was auf einen Einreisewilligen zukommt:

  • Greencardje nach Ursprungsland vergeben die USA jährlich sogenannte Greencards. Sie werden unter einer Vielzahl an Bewerbern verlost und ermöglichen auf einen Schlag die Einreise, den dauerhaften Aufenthalt und das Arbeiten in den USA – inklusive der direkten Familie. Für die Bewerbung und Auswahl müssen jedoch etliche Auflagen erfüllt werden. Unter anderem muss ein gewisses Vermögen nachgewiesen werden.
  • Visum – grundsätzlich muss für die USA ein Visum bzw. ESTA-Visum beantragt werden. Auch hier gibt es wieder das Kurzzeitvisum von drei Monaten und, unter Umständen, ein Langzeitvisum. Das gewöhnliche Visum ermöglicht aber nur den Aufenthalt in den USA, das Arbeiten ist nicht erlaubt.
  • Als Arbeitnehmer – wer bereits einen Job in den USA hat und diesen vorweisen kann, der bekommt mit Unterstützung der Firma die Arbeitserlaubnis und einen Aufenthaltstitel. Dieser gilt aber häufig nur für die Dauer der Anstellung. Wer also gekündigt wird, findet entweder direkt einen neuen Arbeitgeber oder er muss das Land verlassen.
  • Als Arbeitssuchender – als Arbeitssuchender ist es praktisch nur möglich, mit der Greencard einzureisen. Ein bloßes Visum genügt nicht, da die Bearbeitung eines Aufenthaltstitels und der Arbeitserlaubnis zu lange dauert.

Wer sich übrigens nach Ablauf des Visums in den USA aufhält, bekommt ernste Schwierigkeiten. Die USA schieben auch Deutsche umgehend ab, sobald sie entdeckt werden. Eine direkte Strafe muss nicht unbedingt verhängt werden, doch wird es im Nachzug kaum noch möglich sein, ein weiteres Visum oder ESTA-Visum für die Staaten zu erhalten.

Ist Deutschland ein Einwanderungsland?

Unberücksichtigt jeglicher Probleme und Diskussionen, stellt sich schon die Frage, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist, für das es ein festes Einwanderungsgesetz geben müsste. Natürlich müssten auch hier Abstufungen eingebracht werden, wobei diese mitunter wieder zu neuen Diskussionen führen würden. Zu dem Einwanderungsgesetz müsste natürlich auch der Wortlaut massiv geändert werden, was zu einer Aufteilung der Einwanderer führen würde:

  • Einwanderer – EU-Bürger oder Personen aus Drittländern, die bereits vor der Einreise sämtliche Formularien erfüllt haben und die im Besitz eines Aufenthaltstitels, Arbeitgebers, Hochschuleinschreibung sind oder Vermögen nachweisen können.
  • Flüchtling – diejenigen, die aus Kriegs- und Krisengebieten in die EU einreisen und sich am Ankunftsort korrekt haben registrieren lassen.
  • Asylsuchende – diejenigen, die nicht unter die Flüchtlingsregelung fallen, sich jedoch registrieren lassen, um die Einwanderungsformularien vor Ort zu erledigen.

Viel wichtiger wäre allerdings, dass Deutschland die geltenden Gesetze anwendet und insbesondere bei der Bearbeitung von Asylanträgen rascher reagiert. Mehrere Jahre Wartezeit in einer Asylunterkunft, bis eventuell einmal entschieden wird, ist weder ökonomisch oder im Zuge der Eingewöhnung akzeptabel.

Abbildung 2: Die Einwanderungsregelungen in Deutschland sind unbedingt sonderlich zeitgemäß.

Fazit – Änderungen notwendig – doch nicht nur in Deutschland

Grundsätzlich muss das Asylrecht in Deutschland geändert und modernisiert werden, jedoch muss auch EU-weit eine Lösung gefunden werden. Zudem ist es wichtig, dass die gesamten Asylverfahren endlich zügig und korrekt durchgeführt werden. Ob die USA ein gutes Beispiel sind, darf angesichts der aktuellen Regierung durchaus bezweifelt werden, doch gibt es immer noch Beispiele aus Kanada, Neuseeland und weiteren Ländern, die die Einwanderung längst geregelt haben.

Bildquellen:

Abbildung 1: @urlaubstelegramm.de

Abbildung 2: @ werner22brigitte (CC0-Lizenz) / pixabay.com

 

 

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