Rentenirrtümer – Das wird häufig falsch verstanden
„Die Renten sind sicher!“ Diesen Satz hat 1986 Arbeitsminister Norbert Blüm höchstpersönlich im Wahlkampf plakatiert. Seitdem hat sich viel geändert – der demographische Wandel und die hohe Lebenserwartung haben dazu beigetragen, dass sowohl die Rentenhöhe als auch das Renteneintrittsalter einer ständigen Anpassung unterliegen. Die gesetzliche Rente an sich ist sicher – nur das Eintrittsalter und die Höhe ändern sich.
Da die Regelungen zur Rente immer wieder geändert werden, kommt es auch immer wieder zu Gerüchten und Irrtümern. Wir geben hier auf einige Fragen rund um die Rente Antworten:
Nach 45 Jahren Beitragszahlungen ohne Abschläge in Rente gehen?
Dieses Gerücht ist sicher eines der hartnäckigsten: Viele sind der Meinung, dass sie, sobald sie 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, ohne Abschläge und sofort in Rente gehen können. Das stimmt aber nur bedingt, da es dabei eine Abhängigkeit vom Alter gibt. Wer 1954 geboren wurde, kann nach 45 Jahren ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen. Dieses Alter wird in den nächsten Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt gelten nur zeitweise?
Auch dieser Irrtum ist weit verbreitet: Wer vorzeitig in Rente geht und dabei Abschläge von der Rente in Kauf nimmt – 0,3 % pro Monat bzw. 3,6 % für ein ganzes Jahr – muss auch beim Erreichen seines regulären Rentenalters mit diesen Abschlägen leben. Das sollte man bei der Entscheidung, wann der Ruhestand beginnen soll, berücksichtigen. Auch eine mögliche Hinterbliebenenrente wird davon beeinflusst.
Die Rente wird automatisch gezahlt?
Wie dieses Gerücht das Licht der Welt erblickt hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Tatsächlich muss die Rente – wie alle Sozialleistungen – beantragt werden. Wer sich dabei einen nahtlosen Übergang vom Gehalt zur Rente wünscht, sollte den Antrag mindestens 3 Monate vor dem Renteneintritt stellen.
Wer sich im Rentenalter nicht von seiner ganz persönlichen Rentenlücke überraschen lassen will, sorgt privat vor und beginnt rechtzeitig mit dem Vermögensaufbau. Profis wie beispielsweise die Competent Investment GmbH helfen dabei.
Alle müssen bis 67 arbeiten?
Auch das stimmt so nicht – das Renteneintrittsalter ist vom Geburtsjahrgang abhängig. Für alle, die 1964 und später geboren wurden, ist die Aussage korrekt: sie müssen bis 67 arbeiten. Für alle, die älter sind, gibt es eine Altersstaffelung.
Hier eine Übersicht der Geburtsjahre mit den entsprechenden regulären Renteneintrittsalter:
- vor 1949: 65 Jahre
- 1949 Jan: 65 Jahre und 1 Monat
- 1949 Feb: 65 Jahre und 2 Monate
- 1949 März–Dez: 65 Jahre und 3 Monate
- 1950: 65 Jahre und 4 Monate
- 1951: 65 Jahre und 5 Monate
- 1952: 65 Jahre und 6 Monate
- 1953: 65 Jahre und 7 Monate
- 1954: 65 Jahre und 8 Monate
- 1955: 65 Jahre und 9 Monate
- 1956: 65 Jahre und 10 Monate
- 1957: 65 Jahre und 11 Monate
- 1958: 66 Jahre
- 1959: 66 Jahre und 2 Monate
- 1960: 66 Jahre und 4 Monate
- 1961: 66 Jahre und 6 Monate
- 1962: 66 Jahre und 8 Monate
- 1963: 66 Jahre und 10 Monate
- ab 1964: 67 Jahre
Übrigens: Die oben aufgeführten Eintrittsalter gelten für Männer und Frauen.
Die Höhe der Rente wird vor allem durch das Gehalt der letzten Jahre beeinflusst?
Die Gehälter der letzten Jahre vor der Rente haben Einfluss auf die Höhe der Rente, aber sie haben keine besondere Gewichtung. Wichtiger ist, wie hoch das Gehalt im Laufe des gesamten Arbeitslebens war. Der Verdienst eines Jahres wird in Rentenpunkte umgewandelt, die dann die Höhe der Rente bestimmen. Zwei Beispiele:
Wer 45 Jahre lang immer das Durchschnittsgehalt aller verdient hat, erhält pro Jahr 1 Rentenpunkt. Die Anzahl der Rentenpunkte (in diesem Beispiel 45) wird mit dem aktuellen Wert eines Rentenpunktes multipliziert. Seit 1. Juli 2018 ist ein Rentenpunkt im Westen 32,03 Euro wert, im Osten 30,69 Euro. Ein Rentner aus Hannover würde also in diesem Beispiel eine Brutto-Rente in Höhe von 1.441,35 Euro erhalten (45 x 32,03 Euro).
Wer aufgrund eines höheren Gehaltes insgesamt 50 % über dem Durchschnittsgehalt lag und so nach 42 Arbeitsjahren auf 63 Rentenpunkte kommt, erhält im Westen Deutschlands eine Brutto-Rente von 2.017,89 Euro (63 x 32,03 Euro).
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