E-Scooter – 10 Tipps zu Versicherung, Ausstattung und Regeln

E-Scooter sind bald in Deutschland erlaubt. Ab 15.06.2019 können die kleinen Flitzer auf öffentlichen Straßen in Deutschland bewegt werden. Das Fahren von E-Scootern und Segways wird in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt.  Wer jetzt schon sehnsüchtig darauf wartet, sich einen E-Scooter zu kaufen, hat vielleicht die eine oder andere Frage dazu. Hier eine Liste mit 10 Fragen zum E-Scooter, die wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen haben. Ganz unten findet ihr eine Liste mit weiterführenden Links für noch mehr Informationen.

Wer darf mit dem E-Scooter fahren?

Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein ist nicht notwendig.

Benötigt der E-Scooter eine Zulassung?

Nein, E-Scooter müssen nicht wie Autos oder Motorräder zugelassen werden. Es sind keine Fahrzeugpapiere wie beim Auto notwendig.

Brauche ich eine E-Scooter Versicherung?

Ja, eine E-Scooter Versicherung, die Haftpflichtschäden übernimmt, ist notwendig. Der Nachweis des Versicherungsschutzes wird in Form einer Versicherungsplakette angezeigt, die auf den E-Scooter aufgeklebt wird. Der Aufkleber muss an der Rückseite unter der Schlussleuchte angebracht werden.

Derzeit (Stand 06.06.2019) hat noch kein Versicherer ein entsprechendes Produkt im Portfolio. Es wird aber mit Hochdruck daran gearbeitet, bis zum 15.06.2019 (Inkraftreten der eKFV) entsprechende E-Scooter Versicherungen verfügbar zu machen. Die Preise dürften sich zwischen 30 und 100 Euro pro Jahr bewegen.

Die E-Scooter Versicherung übernimmt bei Unfällen die Schäden Dritter. Für eigene Schäden muss der Fahrer selber aufkommen bzw. das Verletzungsrisiko durch eine private Unfallversicherung abdecken und für Sachschäden am eigenen E-Scooter schauen, ob für dafür Kaskoversicherungen angeboten werden.

Reicht eine private Haftpflichtversicherung?

Nein, Versicherungen wie Haftpflicht oder KfZ-Haftpflicht für das Auto reichen nicht aus. Für den E-Scooter ist eine eigene Versicherung notwendig.

Wie muss der E-Scooter ausgestattet sein?

Lt. eKFV muss der E-Scooter über folgende Merkmale verfügen:

  • Lenk- oder Haltestange
  • Mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h schnell
  • Maximal 500 Watt Leistung (bei selbstbalancierenden Fahrzeugen maximal 1.400 Watt)
  • Erfüllung „fahrdynamischer“ Mindestanforderungen (Verkehrssicher, bremsen können, steuerbar sein, über Beleuchtung verfügen, Klingel)

Wo darf ich mit meinem E-Scooter fahren?

Elektro-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Ist kein Radweg vorhanden, müssen E-Scooter auf der Straße fahren.

Fahrradweg

Gibt es eine Helmpflicht für das Fahren mit dem E-Scooter?

Eine Helmpflicht besteht nicht, aus Sicherheitsgründen ist natürlich das Tragen eines Fahrradhelmes empfehlenswert.

Muss ich im Straßenverkehr Ampeln & Co. beachten?

Für E-Scooter gelten die Ampeln der Radfahrer. Sind diese nicht vorhanden, sind die Ampeln des fließenden Verkehrs zu beachten.

Gibt es eine Promillegrenze beim Fahren mit dem E-Scooter?

Ja, es gelten die Alkoholgrenzwerte der Autofahrer. Am sichersten ist es, ohne Alkohol im Blut im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Werden Bußgelder sind bei Verstößen gegen die eKFV fällig?

Ja, es gibt Strafen, wer mit seinem E-Scooter gegen die eKFV verstößt. Hier einige Beispiele:

  • Fahren ohne Versicherungsschutz 40 Euro
  • Fahren auf dem Gehweg 15 Euro
  • Fahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung 20 Euro
  • Nebeneinander fahren 15 Euro

Übrigens: Wer vor Inkrafttreten der eKFV am 15.06.2019 mit einem E-Scooter auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, zahlt 70 Euro Strafe.

Weiterführende Links zum Thema E-Scooter

Bildnachweis: pixabay.com / mabelamber

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