So klappt es mit dem Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit. Er dient zur Übernahme der Kosten einer Bildungsmaßnahme, die in Anspruch genommen wird, um die Chancen auf einen Job zu erhöhen. Damit resultiert aus dem Bildungsgutschein eine höhere Beschäftigungsrate. Wie aber bekommt man den Bildungsgutschein? Welche Voraussetzungen muss man hier erfüllen?
Der Bildungsgutschein bescheinigt einem Arbeitslosen oder Arbeitnehmer nach SGB III (Sozialgesetzbuch III) § 81 Abs. 4, dass die für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung nötigen Voraussetzungen vorliegen. Ein Bildungsgutschein hat eine maximale Dauer der Gültigkeit von 3 Monaten. Dieser Zeitraum muss den ersten Tag der Weiterbildungsmaßnahme beinhalten. Weitere Einschränkungen können auf regionaler oder auf fachlicher Ebene bestehen. So kann ein Bildungsgutschein beispielsweise auf das Bundesland oder auf IT-Weiterbildungen beschränkt sein.
Bildungsgutschein: Die Voraussetzungen
Einen Bildungsgutschein erhält man nicht einfach so. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ob das der Fall ist, wird von einem Arbeitsvermittler im Rahmen einer Bedarfsprüfung geprüft, nachdem diesem gegenüber der Wunsch nach einer Weiterbildung geäußert wurde. Zwei Voraussetzungen sind von zentraler Bedeutung:
Eine ist, dass eine Beratung seitens des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit stattfand. Die andere beschreibt die Notwendigkeit, dass durch die Maßnahme die Arbeitslosigkeit entweder unmittelbar oder auf absehbare Zeit abgewendet wird.
Aus dieser Definition kann korrekt gefolgert werden, dass der Bildungsgutschein nicht nur für Arbeitssuchende bzw. Arbeitslose, sondern auch für von Jobverlust bedrohte Arbeitnehmer. Berufstätige können mit einer Weiterbildungsmaßnahme also präventiv gegen einen möglichen Jobverlust arbeiten. Eine weitere Zielgruppe bilden Personen mit nicht vorhandenem Berufsabschluss, die sich durch die Maßnahme für den Arbeitsmarkt attraktiv profilieren können.
Die Beantragung im Detail
Etwa 1 bis 4 Wochen nach dem Einverständnis des Beraters nach der Bedarfsprüfung beginnt der Beratungstermin. Zu diesem Termin sind einige Unterlagen mitzubringen. Dazu die folgende Auflistung:
- Nachweise bisheriger Bewerbungen
- Informationen über die Weiterbildung und ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt
- Informationen über den Bildungsträger
- Informationen über steigende Chancen durch den Abschluss
Zum letzten Punkt sollte gesagt werden, dass Studien, konkrete Stellenangebote oder Gehaltsstatistiken der entsprechenden Ausbildung zu solchen Informationen zählen sollten. Sie sind ein gutes Argument in dem Gespräch um den Bildungsgutschein. Ohnehin gleicht dieses eher einem Bewerbungsgespräch als einer Beratung: Jemand, der einen Anspruch auf den Bildungsgutschein stellt, sollte diesen auch gut begründen können. Der Arbeitsvermittler möchte erkennen, wie die Weiterbildung bzw. der Bildungsgutschein bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen können. Die Chancen auf den Bildungsgutschein können weiter verbessert werden, wenn der Antragsteller eine sogenannte Mobilitätserklärung abgibt. Diese erklärt, dass man im Rahmen eines neuen Jobs nach der Weiterbildung bereit dazu ist, umzuziehen.
Wenn der Antrag scheitert
Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann man daraufhin Widerspruch einlegen. Dies muss innerhalb eines Monats nach Ergehen des Bescheids gemacht werden. Die Entscheidung wird seitens der Bundesagentur für Arbeit daraufhin ein zweites Mal geprüft.
Wird der Antrag angenommen, bekommt der Antragsteller zeitnah einen Bildungsgutschein zum Einlösen. Er berechtigt zur Kostenübernahme einer Weiterbildungsmaßnahme. Er kann hinsichtlich Ort und Zeit eingeschränkt sein.
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