Der Vermittlungsgutschein

Wer sich weiterbilden möchte, um auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen zu haben, der fragt sich manchmal, für welche Weiterbildung er oder sie sich denn genau entscheiden soll und wer den frisch weitergebildeten Arbeitnehmer denn auf dem unübersichtlichen Markt vermitteln soll. Für all diese Fragen gibt es eine Antwort: den Vermittlungsgutschein.

Mithilfe einer privaten Vermittlung steigen die Chancen einer Beschäftigung, nachdem eine Weiterbildung erst einmal absolviert wurde. Solche Weiterbildungen sind natürlich dann besonders relevant, wenn Familie und Kinder zuhause warten und man sichergehen möchte, sein Leben auf eine positive Art und Weise finanzieren zu können. Somit rücken die Themen Geld und Versicherung wieder in den Hintergrund, denn die finanzielle Perspektive ist ein wichtiger Grund, warum man sich für eine Weiterbildung entscheiden kann. Doch was hat es mit dem besagten Vermittlungsgutschein auf sich?

Eine Weiterbildung kann es prinzipiell in allen Arbeitsbereichen geben. Ein Beispiel wäre eine Weiterentwicklung im Bereich Logistik und Einkauf. Das Wissensmagazin Scinexx bringt auch hier den Vermittlungsgutschein ins Spiel, welcher die Weiterbildung um einiges vereinfachen kann. Was „AVGS“ ist und wozu es überhaupt dient, dazu gibt es im World Wide Web auch diverse Artikel und Informationen, so auch von „Sozialleistungen.info“. Ansonsten soll aber auch im Folgenden alles Wichtige zu diesem Thema geschildert werden.

Vermittlungsgutschein – wofür?

Mit dieser Förderungszusicherung ist es möglich, einen oder mehrere Arbeitsvermittler einzuschalten. Durch diese Vermittlung fallen allerdings keine Kosten an. Der private Vermittler handelt mit einem einen schriftlichen Vertrag aus. Wurden die Voraussetzungen für den Vermittler erfüllt und es wurde erfolgreich vermittelt, trägt die Agentur für Arbeit die angefallenen Kosten. Wurden die Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt, muss man selbst die Kosten übernehmen.

Wie lange ist der Gutschein gültig?

Ein Vermittlungsgutschein ist grundsätzlich drei Monate lang gültig. Nach diesen drei Monaten kann ein weiterer Gutschein ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen nach wie vor erfüllt sind.

Wer kann den AVGS beantragen?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann von allen Menschen beantragt werden, die beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet wurden. Beantragt werden kann also von Empfängern des Arbeitslosengeldes I und II, aber auch von Arbeitssuchenden, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Sonst haben diese Berechtigung auch arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger, aber auch Studenten und Azubis auf Jobsuche, Selbstständige, Berufsrückkehrer, Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstes und Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Am Tage der Vermittlung, das kann eine mündliche bzw. schriftliche Einigung oder die Zusage über eine Beschäftigung sein, muss eine gültige Förderungszusicherung vorliegen und dies in Form eines gültigen AVGS. Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Die Arbeitszeit muss wöchentlich bei mindestens 15 Stunden liegen und darf auf nicht weniger als drei Monate befristet worden sein. Die Beschäftigung muss bei einem Arbeitgeber sein, bei dem man innerhalb der letzten vier Jahre nicht länger als drei Monate beschäftigt war. Es muss ein gemeinsamer schriftlicher Vertrag vorliegen, während der Vermittler seine Vermittlung als Gewerbe angemeldet haben muss. Nach einer sechsmonatigen Beschäftigung erhält der Vermittler dann durch zwei Raten seine Provision.

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