Mit wem darf ich 2020 Weihnachten feiern?
Wir alle haben es gehört: Die Zahlen der an Covid-19 infizierten Menschen sind in auf einem Höchststand. Um weitere Ansteckungen im privaten Bereich einzudämmen, haben sich Bund und Länder am 13.12.2020 auf eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen geeinigt.
Vom 24. bis 26. Dezember gelten folgende Regelungen:
Erlaubt sind nur Treffen im engsten Familienkreis. Zum engsten Familienkreis gehören: „Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.“
Zusätzlich zum eigenen Hausstand dürfen an Heilig Abend sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag vier Personen hinzukommen. Kinder unter 14 Jahren sind dabei nicht mitgezählt.
Es wird empfohlen, eine Woche vorher Kontakte stark einzuschränken, um sich nicht anzustecken.
Außerhalb der drei Tage sind private Treffen zusätzlich zum eigenen Haushalt mit nur einem weiteren Haushalt erlaubt. Dabei ist die maximale Anzahl der Personen auf fünf beschränkt. Auch hier sind Kinder unter 14 Jahren ausgenommen.
Du kannst das Beschlusspapier hier nachlesen.
Nachrichtensendungen vom 13.12.2020:
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